Angaben
zur Berufshaftpflichtversicherung
HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG
Postfach 10
24 64
50464 Köln
Räumlicher Geltungsbereich für die
Tätigkeit als Steuerberater:
1. Deutschland
2. Europäisches
Ausland, Türkei und die Staaten auf dem
Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen,
Lettland und Estland:
Versichert sind Haftpflichtansprüche, die
a) vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden
sowie
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts
dieser Länder.
3. Weltweit in Höhe
der gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche
aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen
Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten
betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen
entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde
liegt.
4.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht
auf
Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend
gemacht werden, die über Niederlassungen,
Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen
im Ausland ausgeübt
werden.
Räumlicher Geltungsbereich für die Tätigkeit
als Wirtschaftsprüfer / vereidigter Buchprüfer:
1. Deutschland
2. Europäisches
Ausland, Türkei und die Staaten auf dem
Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen,
Lettland und Estland:
Versichert sind Haftpflichtansprüche, die
a) vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden
sowie
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts
dieser Länder.
3. Für die zuvor nicht
genannten Länder
a) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit ,
wenn
dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt,
b) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in
Steuersachen,
die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor
nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches
Recht zugrunde liegt.
In beiden Fällen beschränkt sich die
Versicherungsleistung auf die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestversicherungssumme
4. Weltweit
für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten,
die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen
oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt
werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.
